EuGH-Urteil in der Rechtssache C-440/23 stärkt nationale Kontrolle über Online-Glücksspielangebote

Das Gericht der Europäischen Union hat in der Rechtssache C-440/23 entschieden, dass das Unionsrecht Deutschland nicht daran hindert, bestimmte Online-Glücksspieldienste zu verbieten, die von in Malta lizenzierten Anbietern zwischen 2019 und 2021 an Spieler in Deutschland angeboten wurden, und diese Klarstellung betrifft virtuelle Automatenspiele sowie Lotteriewetten, während die Entscheidung die regulatorische Autonomie der Mitgliedstaaten im Glücksspielbereich unterstreicht, obwohl grenzüberschreitende Dienstleistungsfreiheiten bestehen.
Das Urteil bezieht sich auf den Zeitraum vor der Einführung des neuen deutschen Lizenzsystems im Juli 2021, und es bestätigt, dass die bis dahin geltenden Verbote während der Übergangsphase aufrechterhalten werden konnten, ohne gegen EU-Vorschriften zu verstoßen, wobei das Gericht die nationale Politik einer kontrollierten Marktöffnung berücksichtigte.
Hintergründe der Übergangsregelung in Deutschland
Zwischen 2019 und 2021 befand sich der deutsche Glücksspielmarkt in einer Phase des Wandels, in der Malta-lizenzierte Betreiber virtuelle Slotspiele und Sportwetten auf Lotteriebasis an deutsche Nutzer richteten, während nationale Vorschriften solche Angebote noch untersagten, und die Europäische Kommission sowie betroffene Unternehmen wie European Lotto and Betting den Fall vor das Gericht brachten, um die Vereinbarkeit mit der Dienstleistungsfreiheit zu prüfen.
Die deutsche Seite argumentierte, dass der Schutz von Spielern und die Vermeidung von Sucht sowie Kriminalität Vorrang haben, und das Gericht folgte dieser Linie, indem es die Mitgliedstaaten in ihrer Befugnis bestätigte, eigene Maßnahmen zum Glücksspiel zu ergreifen, solange diese nicht diskriminierend sind und verhältnismäßig bleiben.
Kernpunkte der EuGH-Entscheidung
In der mündlichen Verhandlung und den schriftlichen Stellungnahmen wurde deutlich, dass das Verbot keine ungerechtfertigte Beschränkung darstellt, und das Gericht hob hervor, dass die grenzüberschreitende Freiheit durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses eingeschränkt werden kann, während Deutschland gleichzeitig den Übergang zu einem lizenzierten Markt vorbereitete, der ab Juli 2021 in Kraft trat.
Die Richter stellten fest, dass die betroffenen Dienste wie virtuelle Automaten und Lotteriewetten unter die nationale Regelungshoheit fallen, und sie wiesen darauf hin, dass die vorherigen Verbote während der Übergangszeit rechtmäßig blieben, ohne dass Malta-Lizenzen automatisch eine Freigabe in Deutschland bewirkten.

Auswirkungen auf Anbieter und Spieler
Für in Malta ansässige Unternehmen bedeutet das Urteil, dass ihre Angebote in Deutschland während des genannten Zeitraums weiterhin als unzulässig galten, und dies öffnet in manchen Fällen die Möglichkeit für Rückforderungen von Verlusten durch Spieler, wenn Verträge als nichtig betrachtet werden, wobei die genaue Umsetzung in nationalen Gerichtsverfahren erfolgt.
Deutsche Behörden sehen ihre Position gestärkt, da das Gericht die Autonomie der Mitgliedstaaten bei der Gestaltung von Glücksspielmärkten anerkannte, und Beobachter verweisen auf ähnliche Fälle, in denen nationale Verbote trotz EU-Binnenmarktregeln Bestand hatten, während die Einführung des Lizenzsystems ab 2021 eine geordnete Öffnung ermöglichte.
Rechtliche Einordnung und weitere Entwicklungen
Das Urteil zur Rechtssache C-440/23 wurde im Kontext des Glücksspielstaatsvertrags diskutiert, und es zeigt, dass die EU-Mitgliedstaaten Spielräume behalten, um illegale Angebote zu unterbinden, solange sie sich an die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit halten, wobei die Entscheidung keine generelle Aussage zu späteren Zeiträumen trifft.
In Mai 2026 stehen weitere Bewertungen des deutschen Lizenzsystems an, und das Urteil dient hierbei als Referenzpunkt für die Abgrenzung zwischen verbotenen und erlaubten Angeboten, während Betreiber und Aufsichtsbehörden die Auswirkungen auf laufende Verfahren prüfen.
Conclusion
Zusammengefasst bestätigt die Entscheidung in der Rechtssache C-440/23 die Möglichkeit Deutschlands, bestimmte Online-Glücksspieldienste von Malta-lizenzierten Anbietern in den Jahren 2019 bis 2021 zu untersagen, und sie unterstreicht die Balance zwischen EU-Dienstleistungsfreiheit und nationaler Regulierungsautonomie im Glücksspielsektor, während der Übergang zum Lizenzsystem ab Juli 2021 als Teil einer kontrollierten Marktpolitik anerkannt wird.